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Gema-Erklärungen

Begonnen von Silke, 2006-03-20, 10:47:39

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Silke

Keine Ahnung, ob dieses Thema hier richtig untergebracht ist, aber auf der Mailingliste habe ich mitbekommen, dass es einige Irritationen über die Gema und das, was sie darf und tut usw. gibt.
Also:
1. Bitte unbedingt Urheberrecht und Gema nicht durcheinanderbringen!
Das Urheberecht hat ein Urheber einfach dadurch, dass er der Urheber ist. Dafür muss er nirgends Mitglied sein, nichts bezahlen und was auch immer, er ist es eben. Dafür ist das Urheberrecht auch nicht das Problem der Gema.
2. Bei der Gema geht es um die Verwertung von Musik. Im Prinzip ist sie was Gutes: Sie will ihre Mitglieder davor schützen, dass deren Musik irgendwo öffentlich gespielt wird und sie nix davon haben. Also: Immer, wenn irgendwo Musik gespielt wird (Hintergrundmucke bei Veranstaltungen, Konzerte usw.), die von einem Gema-Mitglied stammt, muss der, der sie abspielt, der Gema dafür was bezahlen. Das gilt auch, wenn das Mitglied selbst bei eigenen Konzerten seine Sachen spielt. Der Veranstalter muss auf jeden Fall zahlen. (Wobei immer mehr Veranstalter das dem Künstler schon von der Gage abziehen, so dass er gewissermaßen seine eigenen Gema-Gebühren zahlt... naja!)
3. Das alles bezieht sich auf Gema-Mitglieder. Mitglied zu sein (was halt bedeutet, dass man auch Beitrag zahlt), lohnt sich für "unsereinen" im allgemeinen nicht. Man ist nicht verpflichtet, Gema-Mitglied zu werden, nur weil man Musik schreibt. Aber dann kriegt man halt auch nichts von der Gema, wenn plötzlich eine Dieter-Bohlen-Version des Songs durch alle Radiosender schwirrt. :)
4. Wenn man (sprich ein Veranstalter) die Sache richtig korrekt angeht, sagt er der Gema Bescheid, wenn er ein Konzert veranstaltet hat, Presswerke machen das normalerweise beim Herstellen einer CD auch. Da gibt es Vordrucke, es wird angegeben, was gespielt wurde, bzw. um was für eine CD es geht, und dann kann die Gema das bei sich überprüfen und feststellen, dass es keins ihrer Mitglieder betrifft. Und dann ist es ihr auch egal.
5. Konkret: Wenn GeBORGt auf ihrer Homepage Hörproben eigener Melodien hat (die Texte kümmern die Gema nicht, dafür ist die VG Wort zuständig) und die Band nicht Mitglied in der Gema ist, kratzt das selbige nicht. Wenn die Melodien aber von den Prinzen sind, kratzt es sie sehr wohl!
(Ebenso: Auf Platte aufnimmt/ auf öffentlichen Veranstaltungen spielt usw.)

Volker

Zitat3. (...) Aber dann kriegt man halt auch nichts von der Gema, wenn plötzlich eine Dieter-Bohlen-Version des Songs durch alle Radiosender schwirrt. :)

Nicht ganz richtig: wenn das Radio einen Nicht-GEMA/GVL-Song spielen würde, müsste sie mit den Rechteinhabern/Urhebern eine individuelle Vereinbarung und Abrechnung vornehmen. Und das ist den allermeisten Radios viel zu aufwändig, weshalb im "normalen" Radio (fast) nur GEMA/GVL-Kram läuft.  

Deshalb haben die entsprechenden CDs auch alle einen "Labelcode" - die Produzenten-Kundennummer bei der GVL sozusagen. Damit ist das Werk für ein Abspielen im Radio zu GVL-Standardbedingungen freigegeben. So\'n Ding sieht etwa so aus:


Zitat5. Konkret: Wenn GeBORGt auf ihrer Homepage Hörproben eigener Melodien hat (die Texte kümmern die Gema nicht, dafür ist die VG Wort zuständig) und die Band nicht Mitglied in der Gema ist, kratzt das selbige nicht. Wenn die Melodien aber von den Prinzen sind, kratzt es sie sehr wohl! (Ebenso: Auf Platte aufnimmt/ auf öffentlichen Veranstaltungen spielt usw.)

Dabei gehen GEMA/GVL erst einmal davon aus (fäschlicherweise), dass sie die Rechte "aller" Musiker vertreten; alles müsse erst einmal bei ihnen angemeldet und genehmigt werden. Daher hilft eine deutliche Kennzeichnung der Urheber (und GEMA/GVL/VGwort-Freiheit), um eventuellen Abmahnern gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ach ja: Datum der Textung/Komposition nicht vergessen!

Denn manchmal wollen sich Anwälte durch (auch ungerechtfertigte) Abmahnungen eine goldene Nase zu verdienen. Und bei passender Kennzeichnung kann man dann einfach den Spieß umdrehen und eine negative Feststellungsklage mit Verletzung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht lostreten (was dann weh tut, besonders wenn\'s vor die Anwaltskamer getragen wird).

Silke

Ja, ja, ja. Ich hatte einfach versucht, kurz und verständlich das darzustellen, was uns alle betrifft/ betreffen könnte. Für die Details gibt es ganze Bücher. (Und das mit Dieter war\'n Scherz. Ehrlich.)

Katy

*knuddelt Silke* und du hast das auch ganz toll gemacht :)
A friend is someone who knows the song in your heart and can sing it back to you when you've forgotten the words.

thesilee

Ich habe seinerzeit versucht, SING! als großes Projekt ins Leben zu rufen (es ist dann ja nur ein kleines Projekt geworden), um Musikern die Möglichkeit zu geben, offen zu sagen "Nein, wir sind NICHT in der Gema" - denn als seinerzeit TheaEvanda von der Gema wegen einer Seite mit Filktexten abgemahnt wurde, verlangte selbige von Thea genau so einen Nachweis. Jeder ist in der Gema, bis man das Gegenteil belegen kann. Darum steht das Acronym SING auch für "SING Ist Nicht Gema"

Na ja, dann habe ich das Projekt in der Filk-Mailingliste vorgestellt - und bin im Leben nicht so sehr ausgelacht worden. Warum ich denn den Filkern ein Recht einräumen will, das sie sowieso schon haben, warum ich versuche, Filk in Paragraphen zu zwängen, etc. Danach hatte ich irgendwie kaum noch Lust, mein Baby zu bewerben...
Wer sich das ganze trotzdem mal anschauen mag, findet es hier, ausgearbeitet von mir und Volker:
http://www.lordlandless.de/sing.htm

Jedem, der sich mit dem Nicht-Gema-Aspekt des Urheberrechts im Internet auseinandersetzen will, sei ein Besuch bei den Schatzwächtern - http://www.schatzwaechter.de - empfohlen. Dort geht es zwar primär um den Schutz respektive Diebstahl von Bildern und Texten, was aber wohl daran liegen mag, daß außer mir keine oder kaum Filker dort aktiv sind.

Volker

ZitatUnd das mit Dieter war\'n Scherz. Ehrlich.

Wenn ich mir die aktuellen Pop-"Hits" so ansehe, kann daraus recht schnell gar bitterer Ernst werden...  
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Kirstin

ZitatIch habe seinerzeit versucht, SING! als großes Projekt ins Leben zu rufen (es ist dann ja nur ein kleines Projekt geworden),

Thesilee, sowas muss wachsen! Die Schatzwächter haben auch klein angefangen. ...und mich und meine Filkseite vor Jahren übrigens mal abgelehnt - soviel dazu  ;)

ZitatNa ja, dann habe ich das Projekt in der Filk-Mailingliste vorgestellt - und bin im Leben nicht so sehr ausgelacht worden. Warum ich denn den Filkern ein Recht einräumen will, das sie sowieso schon haben, warum ich versuche, Filk in Paragraphen zu zwängen, etc. Danach hatte ich irgendwie kaum noch Lust, mein Baby zu bewerben...

Ehm, wer hat Dich ausgelacht? Da kann ich mich jetzt eigentlich nicht dran erinnern!

Aber man kann eben solche Sachen nicht erzwingen, ich bin mit meinen Ideen auch schon manchmal gegen die Wand gelaufen und ein paar Jahre (und einige Überarbeitungen) später haben sie dann funktioniert...

Vielleicht können sich auch viele einfach nicht mit ALLEN Punkten Deiner Grundsätze identifizieren.

Ich persönlich finde in meiner Position als Herausgeber den Punkt 3 nämlich nicht so toll.
Wenn ich nämlich z.B. ein Lord Landless Songbuch mache, da Arbeit, Mühe und Geld in die Erstellung und den Druck stecke und dann dort die freie Verbreitung ausdrücklich erbeten wird, dann überlege ich mir, ob die Herausgabe eines solchen Liederbuches wirklich Sinn macht. Naja, nur so zum Beisspiel.

Wenn ich Texter/Komponist eines Liedes wäre: fände ich es schon ganz nett wenn mein Lied, wenn es kommerziell aufgeführt würde und jemand daran Geld verdient auch was in meinen Geldbeutel spülen würde.
Abgesehen davon wäre mein Künstlerherz tief betrübt, wenn ein Text, den ich zum Beispiel von Dir/für Dich vertont hätte, plötzlich eine ganz andere Melodie bekäme.

Nur um mal einige Punkte als Beispiel zu nennen, mit denen vielleicht einfach andere Filker/Künstler nicht übereinstimmen und deshalb sich das Banner auch nicht auf ihre Homepage pappen. Man muss schon von ALLEN Punkten übereinstimmen denke ich.

Nur so meine Meinung...

Volker

ZitatIch habe seinerzeit versucht, SING! als großes Projekt ins Leben zu rufen
Inzwischen sind mit CreativeCommons auch eine ganze Reihe Nicht-/Halb- und OpenSource-Lizenzen verfügbar, die weltweit in alle möglichen Sprachen/Rechtssysteme angepasst vereinheitlicht sind. Analog zur SING gibt es da folgende Möglichkeiten:
Zitat(...) sei ein Besuch bei den Schatzwächtern - http://www.schatzwaechter.de - empfohlen. (...) außer mir keine oder kaum Filker dort aktiv sind.
Es will nicht immer jeder genannt werden.   8-)

Kirstin

ZitatPS Kirstin, solltest Du Dich entscheiden, keine Mühe, Arbeit und Geld in das Songbook zu stecken, sag\' mir bitte Bescheid, bevor ich ebenfalls Mühe, Arbeit und naja, kein Geld, aber Zeit hineinstecke! :)

Du bist die GRUNDVORAUSSETZUNG für das Erscheinen des Songbooks!!! ;)

Nein im Ernst, ich habe gesagt, dass ich das SB nur mache, wenn ich jemanden finde, der die Noten dazu schreibt. Aus eben oben angeführten Grund: wozu ein Songbuch wenn die Texte online sind. Nur wenn es was hat, was es online nicht gibt. Und das wären Noten und Akkorde :D

*knuddels* nochmal für das Angebot!

Ich hoffe ihr hattet noch ein paar schöne Tage auf der Buchmesse :)

thesilee

@Kirstin:
Wo ist dein Problem mit der SING? SING sagt:
ZitatAchtung: Von diesem Recht auf Kopieren und freie Weitergabe sind Aufnahmen (Ton- und Bildträger, Videos) ausdrücklich ausgenommen. Kopien aus Liederbüchern sind mit den Herausgebern abzusprechen.
Will heißen: Solange du sagst "Nein, Songbuch nicht kopieren", darf es nicht kopiert werden. Wenn du sagst "Och, die olle Kamelle, kannst du ruhig kopieren, ich hab die letzten Exemplare gerade makuliert", darf kopiert werden.

@Silke:
Wir sagen dem Förderverein X natürlich: "Spart euch die Meldung, wir sind nicht in der Gema, uns gibt\'s für lau" - das finden sie so toll, daß sie uns gleich nochmal für nächstes Jahr einladen. Und bei beiden Anlässen verkaufen wir tausende von CDs

@Volker
Bist du der Volker, der den Schatzwächtern eine tolle, aber ungein komplizierte Anleitung zum Schutz vor Trafficdiebstahl geschickt hast?

Silke

Örks. Verklickt. Gelöscht. Egal. Scheint ja alles klar zu sein! :)

Katy

Hei,

mal was Neues (oder vielleicht für einige auch nicht) - gerade habe ich Info bekommen von der GEMA zum Thema Straßenmusik (ich hatte angefragt, weil Steve sich eventuell in der Vorweihnachtszeit in Hamburg "auf die Straße" begeben will ;-)
Die waren sehr nett, haben sofort geantwortet, und sinngemäss lautet die Antwort "nein, als Straßenmusikant muss man keine GEMA-Abgabe zahlen". Cool.
Hier das genaue Zitat aus der Mail:

"Obwohl formal juristisch einen genehmigungspflichtige öffentliche Musikwiedergabe von sog. Straßenmusikanten erfolgt, hat die GEMA bisher in diesem Bereich grundsätzlich keine Lizenzierung durchgeführt.
Der Grund dafür ist, dass der Kontrollaufwand in keinem Verhältnis zu der urheberrechtlichen Vergütung stehen würde. Etwas anderes wäre nur dann der Fall, wenn zum Beispiel ein Geschäftsinhaber Musiker engagiert, damit sie vor seinem Betrieb spielen. "

Ich dachte, das könnte vielleicht auch andere interessieren.
Grüsslis,
Katy
A friend is someone who knows the song in your heart and can sing it back to you when you've forgotten the words.

Mash_the_Goblin

Hallo zusammen,

also mit dieser ganzen GEMA/GVL-Geschichte wollte ich mich neulich auch mal (versuchen zu) befassen, weil ich auf meiner Homepage etwas mehr Material (insb. Noten & Soundsnippets) zu den einzelnen Stücken anbieten wollte.
Bzgl. Straßenmusikanten habe ich es auch so verstanden, daß man eigentlich alles singen/aufführen darf (also auch einfaches Nachspielen/-singen von Originalen von GEMA-Künstlern) solange davon keine Konserven erstellt werden - insb. nicht zur späteren Verbreitung.
Für mich ist die GEMA (noch) kein Thema (hmm, netter Reim ;))
Kopfzerbrechen bereitet mir allerdings die GVL. So wie ich es verstanden habe, müßte man (eigentlich - oder tatsächlich?) für jede Parodie oder Eigentextung zu bestehenden Melodien von Künstlern (sofern von der GVL vertreten) die Genehmigung der GVL einholen und entsprechende Gebühren dafür zahlen.
Ich hätte dazu gerne Eure Meinungen/Erfahrungswerte insb. von den Leuten, die schon länger in der Szene aktiv sind.
Gibt es in diesem Bereich (Parodie/eigene Textkreation auf bestehende Melodien) lediglich Duldung der Rechteverwerter oder existieren da tatsächlich Ausnahmeregelungen wie z.B. für die Satire im Druckbereich?
Zahlen Filker in solchen Fällen Gebühren an die GVL bzw. hat schon mal jemand unliebsame Erfahrungen gemacht, weil er/sie es nicht gemacht hat? Bei Wierd Al z.B. fließen mit Sicherheit Tantiemen an die Urheber, aber das wird ja auch in ganz anderem Rahmen kommerziell vermarktet.

Danke schonmal für Eure Antworten.

Volker

#13
Da hast Du etwas durcheinandergeworfen: die GEMA vertritt Komponisten und Texter, die GVL ausführende Künstler (die Nase, die da auf der CD singt).

Eigentextungen auch zu bekannten Liedern sind in Textform (auch mit zugehörigen Akkorden) GEMA-frei, da es ja Deine Leistung ist, nicht die des Original-Texters. Abdrucken kann man Eigentextungen so viel man will. Parodien sind (wenn als solche wahrnehmbar) als künstlerische Leistung gleich zu Eigentextungen bewerten - und damit Dein Eigentum, an dem die GEMA nichts zu schaffen hat. Jedenfalls, so lange Du kein GEMA-Mitglied bist, denn sonst wird\'s kompliziert.

Wenn Du das Lied kommerziell verwerten möchtest - egal ob über CD-Veröffentlichung oder Auftritt - brauchst Du aber die entsprechende Melodie, und damit die Einwilligung des Komponisten. Dies, da man Lieder ja auch "verhunzen" oder für Werbung verwenden, die den Künstler ganz falsch da stehen lassen - und dem Künstler damit "schmerzen" kann (bis hin zu Schmerzensgeldzahlungen).

Zusätzlich muss man dann bei durch die GEMA vertretenen Künstlern Geld an die GEMA für Nutzung der Melodie zahlen. Da gibt es feste Sätze, je nach Verwendung, etc.

In den USA ist das ein wenig anders geregelt: sobald ein Lied veröffentlicht wurde, ist es "zum Abschuss freigegeben". Jeder darf das dann aufführen, parodieren, etc. - so lange er Tantiemen an Texter und Komponisten zahlt. Hier in Deutschland läuft dagegen ohne Einwilligung des Texters/Komponisten gar nichts.

Was Katy schrieb hat folgenden Hintergrund: Straßenmusiker machen mit ihren Auftritten meist so wenig Geld, dass sich die Verwaltung und Auswertung für die GEMA gar nicht lohnt - weshalb da nicht kassiert wird, obwohl sie das Recht dazu hätte.

Katy

Ich hatte das zum Thema Straßenmusiker eigentlich so verstanden, dass die GEMA das nicht "verfolgt" weil der Kontrollaufwand für sie (sie müssten ja Mitarbeiter schicken, die die Straßen "abklappern" und die Musiker kontrollieren) sich nicht rentiert. Vielleicht (wäre ja sehr nett und menschlich) sehen sie aber auch einfach, dass die Einkünfte da wirklich nicht so immens sind ...
A friend is someone who knows the song in your heart and can sing it back to you when you've forgotten the words.