Keine Ahnung, ob dieses Thema hier richtig untergebracht ist, aber auf der Mailingliste habe ich mitbekommen, dass es einige Irritationen über die Gema und das, was sie darf und tut usw. gibt.
Also:
1. Bitte unbedingt Urheberrecht und Gema nicht durcheinanderbringen!
Das Urheberecht hat ein Urheber einfach dadurch, dass er der Urheber ist. Dafür muss er nirgends Mitglied sein, nichts bezahlen und was auch immer, er ist es eben. Dafür ist das Urheberrecht auch nicht das Problem der Gema.
2. Bei der Gema geht es um die Verwertung von Musik. Im Prinzip ist sie was Gutes: Sie will ihre Mitglieder davor schützen, dass deren Musik irgendwo öffentlich gespielt wird und sie nix davon haben. Also: Immer, wenn irgendwo Musik gespielt wird (Hintergrundmucke bei Veranstaltungen, Konzerte usw.), die von einem Gema-Mitglied stammt, muss der, der sie abspielt, der Gema dafür was bezahlen. Das gilt auch, wenn das Mitglied selbst bei eigenen Konzerten seine Sachen spielt. Der Veranstalter muss auf jeden Fall zahlen. (Wobei immer mehr Veranstalter das dem Künstler schon von der Gage abziehen, so dass er gewissermaßen seine eigenen Gema-Gebühren zahlt... naja!)
3. Das alles bezieht sich auf Gema-Mitglieder. Mitglied zu sein (was halt bedeutet, dass man auch Beitrag zahlt), lohnt sich für "unsereinen" im allgemeinen nicht. Man ist nicht verpflichtet, Gema-Mitglied zu werden, nur weil man Musik schreibt. Aber dann kriegt man halt auch nichts von der Gema, wenn plötzlich eine Dieter-Bohlen-Version des Songs durch alle Radiosender schwirrt.

4. Wenn man (sprich ein Veranstalter) die Sache richtig korrekt angeht, sagt er der Gema Bescheid, wenn er ein Konzert veranstaltet hat, Presswerke machen das normalerweise beim Herstellen einer CD auch. Da gibt es Vordrucke, es wird angegeben, was gespielt wurde, bzw. um was für eine CD es geht, und dann kann die Gema das bei sich überprüfen und feststellen, dass es keins ihrer Mitglieder betrifft. Und dann ist es ihr auch egal.
5. Konkret: Wenn GeBORGt auf ihrer Homepage Hörproben eigener Melodien hat (die Texte kümmern die Gema nicht, dafür ist die VG Wort zuständig) und die Band nicht Mitglied in der Gema ist, kratzt das selbige nicht. Wenn die Melodien aber von den Prinzen sind, kratzt es sie sehr wohl!
(Ebenso: Auf Platte aufnimmt/ auf öffentlichen Veranstaltungen spielt usw.)